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Was bringt das Bonusheft bei Zahnarztbesuchen?

Das Bonusheft der gesetzlichen Krankenkassen gibt es schon seit 1989. Aber welche Vorteile bringt der jährliche Stempel eigentlich?

 Wir klären in unserem Beitrag die wichtigsten Fragen dazu.

Kontrollbesuch

Das Bonusheft soll die Motivation steigern, die Zahnkontrolle regelmäßig durchführen zu lassen. Obwohl aus zahnärztlicher Sicht eine Kontrolle alle sechs Monate sinnvoll ist, bekommt man einmal im Jahr einen Stempel ins Heft. Wird ein Jahr versäumt, verfällt der angesammelte Bonus. So sollen Patienten und Patientinnen für die Wichtigkeit des regelmäßigen Kontrolltermins sensibilisiert werden.

Festzuschuss

Unter dem Festzuschuss versteht man den Anteil an den Behandlungskosten, den die Krankenkasse übernimmt. Dieser Anteil liegt bei Zahnersatz um die 60 Prozent. Wird das Bonusheft lückenlos über fünf Jahre geführt, erhöht sich der Festzuschuss auf 70 Prozent. Wer im Bonusheft einen lückenlosen Zeitraum von zehn Jahre nachweisen kann, wird mit einem Festzuschuss von 75 Prozent belohnt. Wichtig ist, dass sich der Festzuschuss auf die sogenannte Regelversorgung bezieht. Das sind die „zweckmäßigsten“ Therapieoptionen, die bei Zahnersatz in Frage kommen. Regelversorgungen sind zum Beispiel:

  • Klammerprothese mit Metallbasis
  • Bis zum fünften Zahn: Kronen mit Teilverblendung (teilweise weiße Ummantelung)
  • Ab dem fünften Zahn: Kronen ohne Verblendung (keine weiße Ummantelung)
  • Material: Nichtedelmetalle und Keramikverblendung

Entscheidet sich der Patient oder Patientin für eine hochwertigere Behandlungsalternative, wird der Zuschuss trotzdem anhand der Regelversorgung berechnet. Die Mehrkosten für die hochwertigere Arbeit muss der Patient oder die Patientin selbst tragen.

Kinderbehandlung

Bei Kindern wird die Kontrolle der Zahngesundheit über die sogenannten IP-Leistungen geregelt. IP steht für Individualprophylaxe, das heißt, dass neben der üblichen Kontrolluntersuchung auch die Aufklärung über Mundgesundheit und Fluoridierung der Zähne enthalten sind. Die IP-Termine sind in der Regel alle sechs Monate und können auch im Bonusheft abgestempelt werden.

Nachträge

Fehlt ein Stempel im Bonusheft, obwohl der Termin stattgefunden hat, kann er vom Zahnarzt oder von der Zahnärztin nachgetragen werden. Auch bei Zahnarztwechsel verliert das Bonusheft nicht seine Gültigkeit. Wer ein Jahr nicht beim Kontrolltermin war, kann beim „großen Bonus“- also der, der für zehn Jahre berechnet wird- eine Ausnahmeregelung beantragen. Wichtig ist auch, dass für das Jahr 2020 keine Stempelpflicht laut Gesetzgeber besteht.

Auch wenn Sie kein Bonusheft besitzen, empfehlen wir für den Erhalt der Zahngesundheit einen Kontrolltermin mindestens einmal im Jahr. Der Grund ist, dass Karies und Co. sehr viel leichter und schmerzfreier zu behandeln sind, wenn sie frühzeitig erkannt werden. Zusätzlich empfehlen wir die regelmäßige Durchführung einer Professionellen Zahnreinigung. Rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren Sie einen Termin online, das Team der Praxis Torhaus freut sich auf Sie.

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